Die gefhrlichen Gter mssen in geeignete Auenverpackungen eingesetzt sein. Die Verpackungen mssen die Vorschriften nach 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.4, 4.1.1.8 und 4.1.3 erfllen und so ausgelegt sein, dass sie den Bauvorschriften nach 6.1.4 entsprechen. Es mssen Auenverpackungen verwendet werden, die aus geeignetem Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraums und der vorgesehenen Verwendung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und entsprechend ausgelegt sind. Bei der Anwendung dieser Verpackungsanweisung fr die Befrderung von Gegenstnden oder Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen muss die Verpackung so ausgelegt und gebaut sein, dass ein unbeabsichtigter Austritt der Gegenstnde aus der Verpackung unter normalen Befrderungsbedingungen verhindert wird.


Sondervorschrift zur Verpackung PP19: 
Fr die UN-Nummern 1327, 1364, 1365, 1856 und 3360 ist die Befrderung in Ballen zugelassen.